Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“

Bis zum 30.06.2023 wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt.

 

Vorbeugung der Korrupion

Alle Informationen zum Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der Schulen finden Sie unter: Korruptionsvorbeugung | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen - Südtirol