Immobilienvermögen
Die Schulgebäude sind Eigentum der jeweiligen Gemeinde.
Dekret des Landeshauptmannes zur Vermietung von Räumlichkeiten
Dekret vom 7. Jänner 2008 Nr. 2 mit teilweiser Abänderung durch Beschluss LR 867/2019
Vereinbarung mit der Gemeinde Natz-Schabs
Beschluss der Gemeinde Vahrn bezüglich der Tarife