Programm für Transparenz und Integrität
Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen.
Mit Gv.D. Nr. 97/2016 und mit Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektion übertragen https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/korruptionsvorbeugung.asp
Allgemeine Akte
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Kriterien Beschluss des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schüler