Einhaltung der allgemeingültigen Schutzmaßnahmen
Es muss der allgemeine zwischenmenschliche Mindestabstand von 1 m eingehalten werden; sollte dieser Mindestabstand unterschritten werden, müssen die Anwesenden einen Mund-Nasenschutz tragen. Der Mindestabstand Schüler zu Lehrperson beträgt 2 Meter, andernfalls trägt die Lehrperson den Mund-Nasenschutz.
Die Reinigung und Desinfektion der Oberflächen, Arbeitsmittel, Berührungspunkte, usw. kann unter Einhaltung der vorgesehenen Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowohl von den Reinigungskräften, Lehrpersonen als auch den Schülern/Studenten vorgenommen werden. Die Verwendung von PMC (presidi medico-chirurgici) und die eventuell vorgeschriebene PSA muss bei der Reinigung berücksichtigt werden.
Einhaltung der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und Lernort Schule
Bei deutlichen Krankheitssymptomen hinsichtlich Sars-CoV-2 darf die Schule nicht betreten werden. Schüler und Bedienstete bleiben bei Auftreten der folgenden Symptome (lt. Operative Hinweise für den Umgang mit vermuteten oder bestätigten Fällen von SARS-CoV-2-Infektionen im Schulbereich des DfG vom 29.09.2020) im häuslichen Domizil, informieren die Schule und nehmen Kontakt zum Hausarzt oder Kinderarzt freier Wahl auf.
Die häufigsten Symptome sind:
Das technisch-wissenschaftliche Komitee der Regierung (CTS = comitato tecnico scientifico) bekräftigt, dass die Voraussetzungen für die Anwesenheit von Schülern/Studenten und allen Mitarbeitern in verschiedenen Funktionen in der Schule folgende sind:
Zusätzliche auf das Gebäude und Schulareal bezogene Schutzmaßnahmen
Schulinterner Covid-19 Ansprechpartner
Jede Schulstelle muss einen internen Covid-19 Ansprechpartner und Stellvertreter ernennen. Die Informationen werden unverzüglich auch an die Schulführungskraft weitergeleitet.
Zusammenarbeit mit dem Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit
Bei bestätigten COVID-19-Fällen obliegt es dem für das Gebiet zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit, die epidemiologische Untersuchung durchzuführen und die Ermittlung von Kontakten (Suche und Verwaltung von Kontakten) durchzuführen. Für die Schüler und das Schulpersonal, welche als enge Kontaktpersonen des bestätigten COVID-19-Falls identifiziert wurden, wird dieser Dienst die Verordnung einer Quarantäne für die 14 Tage nach der letzten Exposition vorsehen.
Um die Aktivitäten zur Ermittlung von Kontaktpersonen zu erleichtern, sollte der schulinterne Covid-19 Ansprechpartner:
Bei einer hohen Anzahl von Abwesenheiten in einer Klasse
Verhalten bei Verdachtsfällen in der Schule
Vorgesehenes Procedere für Schulpersonal:
Vorgesehenes Procedere für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte:
Vorgesehenes Procedere für Schulpersonal:
Das Hilfspersonal der Schule sorgt nach der Abholung des Schülers oder bei Verlassen des betroffenen Schulpersonals unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen für die Reinigung und Desinfektion des benutzten Raumes sowie der didaktischen Lernmaterialien.
Umgang mit einem bestätigten positiven Covid-19 Fall
Vorgesehenes Procedere:
Rechtfertigung der Abwesenheiten von Schüler*innen:
Für die Rechtfertigung der Abwesenheiten von Schüler*innen sind die entsprechenden Formblätter sorgfältig auszufüllen und der Lehrperson, welche die erste Unterrichtsstunde hält, zu übergeben.