Digitales Register
Außerschulische Bildungstätigkeit
Der Art. 1/quater Absatz 1 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5, sieht vor, dass alle Schulen der Unterstufe Bildungstätigkeiten der Schülerinnen und Schüler an den Musikschulen des Landes und in den Sportvereinen sowie andere außerschulische Bildungsangebote anerkennen können. Dafür können sie auf Antrag der Erziehungsverantwortlichen eine Unterrichtsbefreiung von der Pflichtquote gewähren.
Für die Anerkennung außerschulischer Bildungstätigkeiten ist eine Unterrichtsbefreiung im Ausmaß von insgesamt maximal 34 Jahresstunden möglich.
Der Antrag der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten um Unterrichtsbefreiung muss innerhalb 31. Mai eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden (Verfallstermin). Die Freistellung vom Unterricht bezieht sich auf das daraufolgende Schuljahr und hat einjährige Gültigkeit.
Disziplinarordnung
Überarbeitete Vorlage nach Anhörung des Elternrates
Um erfolgreiches individuelles Lernen und Zusammenleben zu ermöglichen, bedarf es bestimmter Haltungen und Einstellungen, denen sich alle Mitglieder des Grundschulsprengels Vahrn, bestehend aus Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und Eltern, nicht unterrichtendem Personal und Schulführungskraft, verpflichtet fühlen.
Kommunikations- und Teamfähigkeit, Einhaltung von Regeln und höfliche Umgangsformen, die Ausdruck von Respekt und Toleranz sind, bilden wichtige Wertehaltungen in unserer erzieherischen Tätigkeit. Sie geben allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit und stärken das Bewusstsein für Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang legen wir besonderen Wert auf vielfältige Initiativen zur Förderung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und arbeiten auch mit Experten und Fachpersonal zusammen.
Unser Bildungsauftrag und die damit verbundenen Wertehaltungen basieren auf der Grundlage des Schulprogramms, des Schulcurriculums und der internen Schulordnung und zielen darauf ab, die Schüler und Schülerinnen auf eine zunehmende Mündigkeit hin zu führen. Die Schüler- und Schülerinnencharta sowie die überfachlichen Lernbereiche der Rahmenrichtlinien des Landes bilden für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft einen wichtigen gesetzlichen Bezugspunkt.
Werden Regeln des Zusammenlebens und schulische Vereinbarungen von den Schülerinnen und Schülern missachtet, so werden erzieherische Maßnahmen ergriffen. Diese zielen darauf ab, das Verantwortungsgefühl zu stärken und zum angemessenen Verhalten in der Gemeinschaft zu führen. Die erzieherischen Maßnahmen haben in erster Linie die Wiedergutmachung zum Ziel. Wir arbeiten darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler Fehlverhalten einsehen und vermeiden. Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass sie für ihr Verhalten Eigenverantwortung tragen und ein Regelverstoß Konsequenzen mit sich bringt.
Das Setzen von Disziplinarmaßnahmen ist immer persönlich und individuell. Kollektivstrafen sind nicht zulässig. Disziplinarmaßnahmen dürfen die Leistungsbeurteilung in den einzelnen Fächern und Fachbereichen nicht beeinflussen.
Interne Schulordnung
Kids im Internet
10 Tipps zur Stärkung von Eltern in der digitalen Erziehung
Auf der Webseite www.eltern-medienfit.bz finden Eltern zusätzliche Informationen und weitere Tipps zu digitalen Themen wie Smartphone-Nutzung, Cybermobbing, Internetkriminalität und Datenschutz.
Schülerbeiträge