Schulbegleitende Veranstaltungen
Alle schulbegleitenden Veranstaltungen werden von den Lehrpersonen nach den geltenden Kriterien der Schule geplant und durchgeführt. Die Teilnahme an Lehrausgängen, Schulausflügen oder anderen Veranstaltungen ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Kann ein Kind nicht teilnehmen, ist eine schriftliche Begründung vorzulegen.
Ganztägige Lehrausflüge werden den Eltern im Voraus schriftlich mitgeteilt.
Disziplinarordnung
Überarbeitete Vorlage nach Anhörung des Elternrates
Um erfolgreiches individuelles Lernen und Zusammenleben zu ermöglichen, bedarf es bestimmter Haltungen und Einstellungen, denen sich alle Mitglieder des Grundschulsprengels Vahrn, bestehend aus Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und Eltern, nicht unterrichtendem Personal und Schulführungskraft, verpflichtet fühlen.
Kommunikations- und Teamfähigkeit, Einhaltung von Regeln und höfliche Umgangsformen, die Ausdruck von Respekt und Toleranz sind, bilden wichtige Wertehaltungen in unserer erzieherischen Tätigkeit. Sie geben allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit und stärken das Bewusstsein für Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang legen wir besonderen Wert auf vielfältige Initiativen zur Förderung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und arbeiten auch mit Experten und Fachpersonal zusammen.
Unser Bildungsauftrag und die damit verbundenen Wertehaltungen basieren auf der Grundlage des Schulprogramms, des Schulcurriculums und der internen Schulordnung und zielen darauf ab, die Schüler und Schülerinnen auf eine zunehmende Mündigkeit hin zu führen. Die Schüler- und Schülerinnencharta sowie die überfachlichen Lernbereiche der Rahmenrichtlinien des Landes bilden für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft einen wichtigen gesetzlichen Bezugspunkt.
Werden Regeln des Zusammenlebens und schulische Vereinbarungen von den Schülerinnen und Schülern missachtet, so werden erzieherische Maßnahmen ergriffen. Diese zielen darauf ab, das Verantwortungsgefühl zu stärken und zum angemessenen Verhalten in der Gemeinschaft zu führen. Die erzieherischen Maßnahmen haben in erster Linie die Wiedergutmachung zum Ziel. Wir arbeiten darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler Fehlverhalten einsehen und vermeiden. Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass sie für ihr Verhalten Eigenverantwortung tragen und ein Regelverstoß Konsequenzen mit sich bringt.
Das Setzen von Disziplinarmaßnahmen ist immer persönlich und individuell. Kollektivstrafen sind nicht zulässig. Disziplinarmaßnahmen dürfen die Leistungsbeurteilung in den einzelnen Fächern und Fachbereichen nicht beeinflussen.
In Abhängigkeit vom Schweregrad und von der Art des Regelverstoßes kann eine einzelne Lehrperson oder der gesamte Klassenrat über den Erlass einer Disziplinarmaßnahme entscheiden.
Die Schülerin/ Der Schüler erhält vor Verhängung der Disziplinarmaßnahme die Gelegenheit, ihre/ seine Gründe darzulegen.
Es liegt im Ermessen der Lehrperson oder des Klassenrates, die Eltern bei Verstößen durch einen Vermerk im Mitteilungsheft zu informieren oder zusätzlich eine Protokollierung durch den Klassenrat vorzunehmen.
Die einzelnen Klassenlehrpersonen oder der Klassenrat entscheiden über die Notwendigkeit der Einbeziehung der Eltern. In der Regel sollten Eltern bei wiederholtem Fehlverhalten ihres Kindes oder wenn erzieherische Maßnahmen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen informiert werden. Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt die Information der Eltern unverzüglich.
Ausschlüsse von der Schulgemeinschaft erfolgen nur in absoluten Ausnahmefällen, stets unter Einbeziehung der Elternvertreter/innen und der Eltern der/ des Betroffenen und nach den einschlägigen Bestimmungen der Schüler- und Schülerinnencharta gemäß Art. 5.
Jede Disziplinarmaßnahme ist zeitlich begrenzt und deren Abschluss wird der Schülerin/dem Schüler klar kommuniziert.
Die Schulordnung und die Regeln der Klassengemeinschaft werden am Beginn des Schuljahres mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und während des Schuljahres regelmäßig thematisiert.
Rekurse der Erziehungsberechtigten müssen in schriftlicher Form – gerichtet an die schulinterne Schlichtungskommission – bei der Schulführungskraft innerhalb von 5 Tagen nach Erlass einer Disziplinarmaßnahme eingereicht werden. Mündliche Beschwerden werden von der Schlichtungskommission nicht bearbeitet.
Eine genaue Übersicht über den Umgang mit Fehlverhalten an unserer Schule und den entsprechenden Disziplinarmaßnahmen zeigt folgender link: